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F6Rechtliches

Allgemeine Geschäfts­bedingungen

Stand: 2. Oktober 2026

Was gilt, wenn Automaten Maxxx einen Automaten an einem Standort aufstellt, verkauft oder vermietet – auch für Events und Kaffeeautomaten.

01 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge zwischen der Automaten Maxxx OG, Kaasgrabengasse 121A, 1190 Wien (im Folgenden „Automaten Maxxx“ oder „wir“), und ihren Vertragspartnern über
    • die Aufstellung und den Betrieb von Automaten am Standort eines Partners (Standort-Partnerschaft),
    • den Kauf von Automaten,
    • die Miete von Automaten,
    • Event-Automaten und
    • Kaffeeautomaten (Kauf, Miete und Aufstellung).
  2. Was im individuellen Angebot oder Vertrag vereinbart ist, geht diesen AGB vor. Abweichende Bedingungen des Vertragspartners gelten nur, wenn wir ihnen schriftlich zustimmen.
  3. Personenbezogene Bezeichnungen gelten für alle Geschlechter.

Hilfe bei Einkäufen an unseren Automaten – etwa bei einer Störung oder wenn Geld nicht zurückkam – gibt es im Hilfe-Center.

02 Angebot und Vertragsabschluss

  1. Die Darstellungen auf dieser Website sind unverbindlich und kein Angebot im rechtlichen Sinn. Über die Website wird nichts online verkauft.
  2. Anfragen per Formular, Telefon oder E-Mail sind unverbindlich. Auf eine Anfrage erstellen wir ein individuelles Angebot.
  3. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn beide Seiten das Angebot bzw. den Vertrag schriftlich bestätigt haben.
  4. Leistungsumfang, Preise, Laufzeiten und Termine ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. Vertrag.

03 Aufstellung am Standort (Standort-Partnerschaft)

  1. Automaten Maxxx stellt am Standort des Partners einen Automaten auf, befüllt und wartet ihn. Für Automat, Aufstellung, Befüllung und Wartung entstehen dem Standort-Partner keine Kosten. Den Strom vereinbaren wir individuell pro Standort.
  2. Vor der Aufstellung prüfen wir Lage, Frequenz und Technik vor Ort. Diese Flächenanalyse ist kostenlos und unverbindlich.
  3. Der Standort-Partner erhält eine Umsatzbeteiligung oder eine fixe Miete. Welches Modell gilt und in welcher Höhe, legt der Vertrag fest; die Konditionen besprechen wir persönlich.
  4. Das Sortiment stimmen wir mit dem Standort-Partner ab. Der Standort-Partner erhält regelmäßige Performance-Berichte. Wir halten die österreichische Pfandregelung ein und kümmern uns ums Recycling.
  5. Der Standort-Partner stellt die vereinbarte Stellfläche mit Stromanschluss zur Verfügung – in der Regel eine normale Steckdose (230 V) und etwa 1 × 1 m Fläche – und ermöglicht den Zugang für Befüllung und Wartung. Die Einzelheiten legt der Vertrag fest.
  6. Die Aufstellung erfolgt in der Regel ein bis zwei Wochen nach Vertragsabschluss; den Termin vereinbaren wir gemeinsam.
  7. Der Automat bleibt Eigentum von Automaten Maxxx. Der Standort-Partner öffnet, repariert oder versetzt ihn nicht selbst. Störungen oder Beschädigungen meldet er möglichst rasch telefonisch unter +43 678 791 88 70 (24/7 erreichbar) oder per E-Mail an office@automatenmax.com.
  8. Wartung und Reparatur übernehmen wir. Schäden am Automaten, auch durch Vandalismus, deckt unsere Versicherung.

04 Laufzeit und Kündigung der Standort-Partnerschaft

  1. Die Laufzeit wird individuell vereinbart.
  2. Gekündigt wird schriftlich mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Laufzeit.
  3. Das Recht beider Seiten, den Vertrag aus wichtigem Grund aufzulösen, bleibt unberührt.
  4. Nach Vertragsende baut Automaten Maxxx den Automaten ab; den Termin vereinbaren wir gemeinsam.

05 Kauf von Automaten

  1. Zum Kauf bieten wir Snack-, Getränke-, Kombi- und Kaffeeautomaten an – nur auf Anfrage und mit individuellem Angebot.
  2. Preis, Lieferung, Aufstellung und alle weiteren Leistungen ergeben sich aus dem Angebot.
  3. Der Automat bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Automaten Maxxx.
  4. Es gilt die gesetzliche Gewährleistung, soweit im Angebot nichts anderes vereinbart ist. Gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern wird die gesetzliche Gewährleistung nicht eingeschränkt. Eine Garantie gilt nur, wenn sie im Angebot ausdrücklich zugesagt ist.

06 Miete von Automaten

  1. Zur Miete bieten wir Snack-, Getränke-, Kombi- und Kaffeeautomaten an – nur auf Anfrage und mit individuellem Angebot.
  2. Mietdauer, Miete und die enthaltenen Leistungen ergeben sich aus dem Angebot.
  3. Der gemietete Automat bleibt Eigentum von Automaten Maxxx. Der Mieter behandelt ihn sorgfältig, öffnet oder repariert ihn nicht selbst und meldet Störungen oder Schäden möglichst rasch.
  4. Nach Ende der Mietzeit wird der Automat wie im Angebot vereinbart zurückgegeben bzw. abgeholt – in ordnungsgemäßem Zustand, abgesehen von normaler Abnutzung.

07 Event-Automaten

  1. Event-Automaten sind ab einem Tag mietbar, auch für ein Wochenende oder mehrere Tage.
  2. Wir liefern den Automaten befüllt, bauen ihn auf und holen ihn wieder ab. Abgerechnet wird wie im Angebot vereinbart.
  3. Event-Automaten gibt es in Wien und Niederösterreich, nach Absprache auch darüber hinaus.
  4. Was am Veranstaltungsort nötig ist – etwa Stellfläche, Stromanschluss und Zugang für Aufbau und Abholung –, steht im Angebot. Der Veranstalter sorgt dafür, dass das zum vereinbarten Termin bereitsteht.
  5. Im Übrigen gilt Abschnitt 06 (Miete) entsprechend.

08 Kaffeeautomaten

Kaffeeautomaten gibt es zum Kauf, zur Miete und als Aufstellung mit Full-Service am Standort eines Partners. Es gelten die Abschnitte 05 (Kauf), 06 (Miete) bzw. 03 und 04 (Aufstellung) entsprechend.

09 Preise und Zahlung

Preise, Zahlungsbedingungen und Fälligkeiten ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. Vertrag.

10 Haftung

  1. Wir haften für Schäden, die wir vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachen. Gegenüber Unternehmern ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen; das gilt nicht für Personenschäden.
  2. Gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern gelten die zwingenden Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG).

11 Datenschutz

Wie wir personenbezogene Daten verarbeiten, steht in der Datenschutzerklärung.

12 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts. Zwingende Bestimmungen zum Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern bleiben unberührt.
  2. Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Unternehmern ist das sachlich zuständige Gericht in Wien. Für Verbraucherinnen und Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
  3. Änderungen und Ergänzungen eines Vertrags bedürfen der Schriftform.
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